Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Bedeutung der öffentlichen Bestellung

Die Bezeichnung „Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt, mit der Folge, dass sich auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, als Sachverständige bezeichnen
und auf dem Markt betätigen. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

Die IHK für München und Oberbayern schreibt hierzu in ihrem Merkblatt für die öffentliche Bestellung und Vereidigung: "Die IHK bestellt Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft. Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Die öffentliche Bestellung dient dem Zweck, Auftraggebern solche Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren besondere Qualifikation und persönliche Integrität überprüft wurden. Sie erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse. Auftraggeber und Gerichte sollen darauf vertrauen können, dass diese Sachverständigen ihre Gutachten unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten."

Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf deren Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. U.a., weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt.

Ständig auf dem Prüfstand

Öffentlich bestellt werden lt. IHK nur Fachleute, die weit überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem betreffenden Sachgebiet nachweisen können. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Überprüfungsverfahren unterziehen. Anschließend steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft.

Gesetzgebung - Vertrauen und Sicherheit

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

 

Von der IHK für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Mitglied des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München

Dipl. - Ing. FH Günter Rinner

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